AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen NextGen Media GmbH, Franz-Jacob-Straße 2c 10369 Berlin, HRB 200440 B Charlottenburg

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge zwischen der NextGen Media GmbH (nachfolgend “NextGen”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend “Kunde”) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Podcast- und Videopodcast-Produktion, Postproduktion, Content-Erstellung, Beratung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen Verträge auf Grundlage dieser AGB nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NextGen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen NextGen und dem Kunden (insbesondere im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Angebote von NextGen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch NextGen oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung sowie etwaige Service-Level (z. B. Reaktions- und Lieferzeiten, Anzahl der Korrekturrunden) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung. Diese AGB regeln ergänzend die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.

(3) Bei laufenden Leistungsbeziehungen (monatlich wiederkehrende Zusammenarbeit) richtet sich der Umfang der jeweils zu erbringenden Leistungen nach dem im Angebot definierten Leistungsniveau, nicht nach der Anzahl der in einem bestimmten Monat tatsächlich produzierten Folgen oder Inhalte. Werden in einem Monat weniger Inhalte produziert als im Leistungsumfang vorgesehen, entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Werden mehr Inhalte produziert oder zusätzliche Leistungen angefordert, werden diese nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Angebot gesondert berechnet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt NextGen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Inhalte (z. B. Rohaufnahmen, Texte, Bildmaterial, Markenvorgaben, Freigaben) vollständig und in der vereinbarten Qualität und Frist zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch NextGen, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Vereinbarte Reaktions- und Lieferzeiten beginnen erst mit vollständigem Eingang des erforderlichen Materials zu laufen. Der Vergütungsanspruch von NextGen bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Materialien (z. B. Texte, Bilder, Musik, Aufnahmen Dritter) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen (einschließlich etwaiger Einwilligungen von in Aufnahmen auftretenden Personen). Der Kunde stellt NextGen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei laufenden Leistungsbeziehungen kann die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart werden. In diesem Fall erteilt der Kunde NextGen ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) zu einer Lastschrift kann auf bis zu fünf Tage vor Fälligkeit verkürzt werden.

(4) Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden und kommt es zu einer Rückbuchung, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, auf anderem Weg an NextGen zu zahlen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu tragen, sofern der Kunde die Rückbuchung zu vertreten hat.

(5) Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug, ist NextGen berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzustellen, ohne dass hierdurch vereinbarte Liefertermine verschoben gelten oder NextGen in Verzug gerät.

(6) Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Ansprüche von NextGen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

§ 5 Laufzeit und Kündigung bei laufenden Leistungsbeziehungen

(1) Bei monatlich wiederkehrenden Leistungsbeziehungen (laufende Zusammenarbeit) gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Zusammenarbeit automatisch um jeweils den im Angebot genannten Verlängerungszeitraum, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für NextGen liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden in Verzug ist.

(4) Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

§ 6 Nutzungsrechte

(1) NextGen räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. produzierte Audio- und Videodateien, Schnittfassungen, Grafiken, Texte) ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot beschriebenen Zwecke (z. B. Veröffentlichung des Podcasts auf den vereinbarten Plattformen sowie zugehörige Content-Verwertung).

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei NextGen.

(3) Eigene Vorleistungen von NextGen, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden (z. B. Vorlagen, Templates, interne Werkzeuge, allgemeines Know-how), bleiben im Eigentum von NextGen und werden dem Kunden nicht übertragen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) NextGen ist berechtigt, im Rahmen einzelner Folgen entstandene Rohaufnahmen und Arbeitsmaterialien für interne Zwecke (z. B. Qualitätssicherung, Weiterentwicklung von Prozessen) zu archivieren, soweit dies nicht im Widerspruch zu vertraglichen Vertraulichkeitsregelungen steht.

§ 7 Referenznennung

(1) NextGen ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden (Name, Logo, allgemeine Projektbeschreibung) in eigenen Vertriebs- und Marketingunterlagen (z. B. Referenzliste, Website, Pitch-Unterlagen) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem vorab in Textform zugestimmt hat.

(2) Die Veröffentlichung konkreter Inhalte, Zitate, Kennzahlen oder sonstiger Details aus der Zusammenarbeit (z. B. Case Studies, Testimonials) erfolgt ausschließlich nach vorheriger gesonderter Abstimmung mit dem Kunden.

(3) Eine nach Absatz 1 erteilte Zustimmung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Information bereits öffentlich bekannt ist.

(2) Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden (z. B. Gästedaten, Mitarbeiterdaten bei Aufnahmen), schließen die Parteien auf Anfrage einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 9 Haftung

(1) NextGen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NextGen nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit NextGen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) NextGen ist nicht verantwortlich für Entscheidungen Dritter (z. B. Plattformbetreiber wie Spotify, Apple Podcasts, YouTube oder LinkedIn), Inhalte zu verändern, zu beschränken oder zu entfernen, sofern NextGen dies nicht zu vertreten hat.

§ 10 Höhere Gewalt

Ist NextGen durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. technische Ausfälle bei Drittanbietern, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) vorübergehend an der Erbringung der Leistung gehindert, verschieben sich die betroffenen Termine entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von NextGen in Berlin. NextGen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.